Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitnehmerüberlassung (AGB)
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten
nur, soweit MANNDECKUNG sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
1. Behördliche Genehmigung
MANNDECKUNG besitzt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die
Regionaldirektion Nürnberg der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der MANNDECKUNG Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen
MANNDECKUNG Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen MANNDECKUNG
Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur
Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen
Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
3. Auswahl der MANNDECKUNG Mitarbeiter
MANNDECKUNG stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation
überprüfte MANNDECKUNG Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde
innerhalb der ersten 6 Stunden nach Arbeitsaufnahme eines MANNDECKUNG Mitarbeiters meldet, werden bis
zu 6 Arbeitsstunden nicht berechnet. MANNDECKUNG kann während des laufenden Einsatzes
MANNDECKUNG Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete MANNDECKUNG Mitarbeiter
austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der MANNDECKUNG Mitarbeiter und Streik
Der Kunde setzt MANNDECKUNG Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die MANNDECKUNG Mitarbeiter nur die
entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von
Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen MANNDECKUNG und dem
Kunden vereinbart werden.
Außerdem setzt der Kunde MANNDECKUNG Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum
Geldinkasso ein und stellt MANNDECKUNG insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde zahlt MANNDECKUNG Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder
Reisekostenvorschüsse. Der Kunde informiert MANNDECKUNG unverzüglich über geplante
Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen
Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz
soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem
Einsatz zu.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich
gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten.
Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten
sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5
Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen
auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für die MANNDECKUNG Mitarbeiter finden die im (IGZ) geschlossenen Branchentarifverträge sowie die
gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für
Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung.
7. Arbeitsschutz
Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der MANNDECKUNG Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb
geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für
den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der
Pflichten von MANNDECKUNG. Der Kunde gewährt MANNDECKUNG oder deren Beauftragten (u. a.
Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der MANNDECKUNG
Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur
Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der MANNDECKUNG unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht.
Der Kunde wird MANNDECKUNG über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor
Arbeitsantritt informieren.
8. Tarife und Sonderkündigungsrecht
Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer
wird der Kunde MANNDECKUNG mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche
Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar
sind. Der Kunde hat MANNNDECKUNG das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren
Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein.
Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den
zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde MANNDECKUNG
hierüber informieren.
Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht
vorgesehen ist oder nachträglich entfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten
ununterbrochener Überlassung des einzelnen MANNDECKUNG Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12
Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen MANNDECKUNG Mitarbeiters um insgesamt 3 %.
Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der
Zeitpunkt, in dem o. g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten
unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen
Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist MANNDECKUNG berechtigt, die
Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von MANNDECKUNG an
MANNDECKUNG Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9
Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Notwendige
Tariferhöhungen wird MANNDECKUNG dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der
Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der
Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen.
MANNDECKUNG steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die
angepassten Tarife nicht gezahlt werden.
9. Zeiterfassung
Die Erfassung der von MANNDECKUNG Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfolgt per elektronischer
Zeiterfassung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen
Nutzung zustimmt. Diese sind im Zeitportal aktiv durch eine berechtigte Person zu bestätigen.
Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung
der Nutzungsbedingungen, legt jeder MANNDECKUNG Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus
dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen.
Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem
Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel
bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt
werden, ist MANNDECKUNG berechtigt, die vom MANNDECKUNG Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber
dem Kunden abzurechnen.
10. Stundensatz und Abrechnung
Sind Fahrtkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist MANNDECKUNG berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung
zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung
gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung
erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der
Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei MANNDECKUNG.
11. Haftung
MANNDECKUNG haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich aller überlassenen Mitarbeiter nur
für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für
Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der
Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf
einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende
Ansprüche haftet MANNDECKUNG nicht. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle.
12. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters
Der Kunde wird MANNDECKUNG zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein MANNDECKUNG
Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen
Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall
verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen
MANNDECKUNG Mitarbeiter.
13. Personalvermittlung
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen
MANNDECKUNG Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn
die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der
Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des
MANNDECKUNG Mitarbeiters.
Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, das der eingestellte MANNDECKUNG
Mitarbeiter beim Kunden erhält und beträgt bei Übernahme ab dem ersten Tag der Überlassung bis zum Ablauf
des 3. Monats der Überlassung 3,0 Bruttomonatsgehälter, vom 4. bis Ablauf des 6. Monats 2,5
Bruttomonatsgehälter, vom 7. bis Ablauf des 9. Monats 1,5 Bruttomonatsgehalt und vom 10. bis Ablauf des 12.
Monats 1,0 Bruttomonatsgehalt. Nach Ablauf des 12. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei. Bei
Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums
von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 2,5 Bruttomonatsgehalt des zukünftigen
Bruttojahresgehalts beim Kunden fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des
Bewerbers.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten
vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, MANNDECKUNG Auskunft über das mit dem MANNDECKUNG Mitarbeiter
oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des
Arbeitsverhältnisses zu erteilen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von der MANNDECKUNG. Als Gerichtsstand wird Stuttgart vereinbart.
15. Sonstiges
Der Kunde erklärt, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die
in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden, mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen)
belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder
gewesen sind. Der Kunde erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei
kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine
Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine
Aktivitäten, die dazu führen, dass MANNDECKUNG, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen
Sanktionen verstoßen. Der Kunde versichert, den Unternehmen der MANNDECKUNG und Mitarbeitern keine
Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit
Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um
unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Sämtliche vom Kunden an MANNDECKUNG zu
entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in
wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht
unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.